Inland Revenue

 

 

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INLAND REVENUE

 (  Finanzamt, zuständig für Körperschaftssteuer )

Hat Ihre Limited keine geschäftlichen Aktivitäten abgewickelt, wird diese als „ schlafende Gesellschaft „ ( dormant company ) bezeichnet. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, dass die Ltd beim Finanzamt ( Inland Revenue ) für diesen Zeitraum eine Steuererklärung abgibt. Ein formloser Hinweis ist in diesem Fall ausreichend.

Das selbe trifft zu, wenn die Limited nur über ihre deutsche Niederlassung tätig wird und eine, vom deutschen Finanzamt ausgestellte, Residenzbescheinigung vorliegt. Auch in diesem Fall ist keine separate Steuererklärung in England nötig.

Nur wenn die Limited in England geschäftliche Aktivitäten zeigt, ist 22 Monate nach Gründung die erste Körperschaftssteuererklärung  ( Corporation Tax Return – oder Company Tax Return ) fällig.

Erschrecken Sie jetzt aber nicht – diese Steuererklärung ist um ein vielfaches einfacher und unbürokratischer als die, die wir in Deutschland kennen.

Sie besteht aus den Formularen „ Company Tax Return „ und „ Report of the Director and Financial Statements“. Versuchen Sie es selbst, wir übersenden Ihnen gern ein Muster als Ausfüllhilfe.

Die gültigen Körperschaftssteuersätze in England ( ab 01.04.2003 ) ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Hierbei wird nach dem Marginalprinzip verfahren:

Gewinn in GBP

Steuersatz

0    –   10.000,--

 0  %

10.001,--    –   50.000,--

14,25  %

50.001,--    –   300.000,--

19,00  %

300.001,--    –    1.500.000 ,--

27,25  %

über 1.500.000,--

30,00  %

Rechenbeispiel : Eine in England steuerpflichtige Limited erwirtschaftet eine Jahresgewinn in Höhe von 30.000 GBP. In diesem Fall wird die Körperschaftssteuer für das betreffende Geschäftsjahr wie folgt berechnet: 10.000 GBP sind steuerfrei, die restlichen 20.000 GBP werden mit 14,25 % versteuert, was einen Betrag von 2850 GBP ergibt. Der effektive Steuersatz liegt in diesem Beispiel also bei 9,5 %.

 

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