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House

 

 

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COMPANIES HOUSE  ( zentrales Handelsregister )

Das Companies House ist praktisch der Geburtsort Ihrer Limited. Hier wird ihre Registernummer erstellt und mit der Eintragung entsteht die Limited ( Eintragung ist konstitutiv ). Ab diesem Zeitpunkt ist Ihre Limited aktiv und kann Geschäfte tätigen.

Das Certificate of Incorporation ist eine Gründungsurkunde, welche das Companies House zum Nachweis der Eintragung erstellt. Sie enthält neben dem Namen der Ltd auch die Registernummer.

Die nachfolgenden Mitteilungen sind an das Companies House zu richten, wobei diese Aufzählung nicht vollständig ist :

Neu – oder Abberufung von Director oder Secretary.

  Die Formulare erhalten Sie zusammen mit Ihren Gründungsunterlagen.

Änderung des Firmennamens.

  Hierzu ist ein Sonderbeschluß ( Special Reolution ) erforderlich, welcher vom Director unterzeichnet sein muss und formlos eingereicht wird.
  Ein kostenloses Musterschreiben erhalten Sie auf Wunsch gestellt.

Änderung des Registered Office.

  Kostenlose Formulare werden auf Wunsch gestellt.

Annual Return.

  Am Ende eines jeden Geschäftsjahres wird an den Secretary ein Registerauszug zur Korrektur geschickt, welcher wichtige Daten zu dieser Ltd enthält. Hierbei werden erstmals auch die Gesellschafterstruktur sowie der Geschäftsgegenstand abgefragt. In diesem Zusammenhang ist auch die Jahresgebühr an das Companies House zu bezahlen.

Löschung der Limited.

  Sollte die Limited nicht mehr benötigt werden, so kann diese unbürokratisch gelöscht werden. ( Achtung! Sollten nach der Löschung der Limited noch Verbindlichkeiten gegen diese auftreten, muss der Director diese unter Umständen ( z.B. Steuerschulden, Sozialabgaben )gegen sich persönlich gelten lassen).

Das Companies House erhält nach Abgabe jeder Körperschaftssteuererklärung eine Kurzfassung der Bilanz ( Abbreviated Financial Statements ). Diese wird erstmalig 22 Monaten nach der Gründung der Limited fällig.

Sollte die Limited in Deutschland steuerpflichtig sein, so hat sich in der Praxis eine Übersetzung der deutschen Bilanz bewährt. Sollte keine wesentliche Geschäftstätigkeit ausgeübt wurden sein, genügt die Abgabe eines einfachen Formulars ( Dormant Accounts ).

 

 

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